Behandlungstermine gelten als verbindlich, auch mündlich vereinbarte. Terminabsagen oder Terminänderungen sind bis spätestens 24 Stunden (an Werktagen) vor dem vereinbarten Termin möglich. Ist der Kunde nicht in der Lage einen vereinbarten Termin wahrzunehmen oder möchte der Kunde den Termin nicht wahrnehmen und dieser wurde nicht rechtzeitig abgesagt oder verschoben, gilt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, folgendes: